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              Brief an Gemeinderat und Bürgermeister (28.11.2005) 
             
            
              Betrifft: Verfüllung und Rekultivierung der Kiesausbeutung der Fa. Hafner in Grub. 
              Antrag auf Einhaltung der Verfüllung und Rekultivierung der Kiesausbeutungsflächenauf Urgelände-Niveau 
              ohne Überhöhung.
               
               
              Sehr geehrter Herr 1. Bgm. Huber,
               
              sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
               
               
              in der letzten Gemeinderatssitzung am 22.11.2005 haben Sie, trotz kontroverser Diskussion, dem
              Antrag der Fa. Hafner auf Überhöhung der Wiederauffüllung der zur Rekultivierung anstehenden
              Kiesgrubenflächen mit einer Dachneigung von 2-3 % zugestimmt. Fa. Hafner begründet ihren
              Antrag mit einer angeblichen Beauflagung durch das Landwirtschaftsamt aus dem Jahre 1997.
              Dem wird seitens des Landwirtschaftsamtes jedoch widersprochen. Der Antrag, und letztendlich
              auch Ihre Entscheidung zur Zustimmung, basieren auf der Behauptung, die Überhöhung der
              Auffüllung sei technisch notwendig um einen Niederschlagswasserabfluss aus dem Verfüllungsbereich
              zu gewährleisten und einer Staunässebildung (Versumpfung) des relativ wasserundurchlässigen
              Auffüllbereiches entgegen zu wirken.
               
               
              Aus technischer Sicht ist dies vom Grundsatz her richtig. Jedoch bezieht sich die Erfordernis einer
              Überhöhung zum geregelten seitlichen Sickerwasserabfluss lediglich auf die Oberfläche der stark
              verdichteten und daher nur gering wasserdurchlässigen Kiesgrubenauffüllung, und nicht auch auf
              die durchzuführenden Rekultivierungsmaßnahmen. Die oberen Deckschichten (Rotlage,
              Oberboden), welche zur Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Flächen
              wieder aufgebracht werden, müssen wasserdurchlässig eingebaut werden (keine Verdichtung !).
              Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, auch im Bereich von Kiesgrubenrekultivierungen, findet in
              der Regel kein oberflächiger Abfluss von Niederschlagwasser statt, außer bei ungewöhnlichen
              Regenereignissen, welche jedoch die angrenzenden Urzustandsflächen gleichermaßen betreffen.
              Das Niederschlagwasser sickert durch die oberen Deckschichten, sammelt sich auf tiefer
              liegenden Schichten geringerer Wasserdurchlässigkeit und staut sich dort oder fließt, wenn diese
              Flächen geneigt sind, seitlich ab. Dieses Grundprinzip der Hydrogeologie und des Erdbaus
              (seitliche Planums-Entwässerung) muss zwangsläufig auch bei Kiesgrubenverfüllungen Beachtung finden.
               
               
              Es ist jedoch in keiner Weise technisch erforderlich, die Überhöhung der gering wasserdurchlässigen
              Kiesgruben-Verfüllung über Urgeländeniveau auszuführen. Hierzu legen wir Ihnen den
              Plan Nr. 1
              "Querschnitt ebenerdiger Auffüllung und Rekultivierung einer Kiesausbeutung mit
              überhöht profiliertem Auffüllkörper zur Vermeidung von Staunässe" mit der Bitte um Einsichtnahme
              und Beachtung vor. Die Rekultivierung kann problemlos auf Urgeländeniveau erfolgen,
              ohne dass die Gefahr der Staunässebildung besteht. Die seinerzeit vom Landwirtschaftsamt
              empfohlen überhöhte Wiederverfüllung bezieht sich nur auf den
              Verfüllkörper
              und nicht auf die
              Gesamt-Rekultivierung. Es lässt sich, wie der Querschnitt in Plan 1 eindeutig belegt, keine
              Erfordernis einer technischen Notwendigkeit zur generellen Überhöhung der Rekultivierungsfläche
              ableitet, wie es von Fa. Hafner propagiert wird.
               
               
              Dazu bitten wir Sie um gefällige Einsichtnahme in den beigefügten
              Plan Nr. 2
              "Querschnitt
              überhöhte Auffüllung und Rekultivierung Kiesgrube Hafner". Hier ist die derzeit in Teilbereichen
              bereits vorhandene
              Ist-Situation
              dargestellt, die bisher bereits zu einer wesentlichen Erhöhung
              der Wiederverfüllmassen und des damit verbundenem Verkehrsaufkommens in den Ortsbereichen
              Grub und Kreuzstraße geführt hat.
               
               
              Die gesamte Situation stellt sich doch offensichtlich wie folgt dar:
             
            
               
                - 
                  Fa. Hafner hat entweder bewusst (aus wirtschaftlichen Gründen) oder fahrlässig (wegen
                  mangelhafter Kontrolle des Verfüllniveaus) die Überhöhung der Kiesgruben-Wiederverfüllung
                  über Urgeländeniveau faktisch geschaffen.
 
                - 
                  Das Landratsamt Miesbach fordert von der Fa. Hafner die Beseitigung dieser
                  unrechtmäßigen Überhöhung.
 
                - 
                  Fa. Hafner möchte diesen kostenintensiven Rückbau verständlicherweise aus wirtschaftlichen
                  Gründen vermeiden und beantragt daher nachträglich eine Genehmigung für
                  die bereits überhöhte Verfüllung.
 
                - 
                  Darüber hinaus beantragt die Fa. Hafner sogar noch für zukünftig zur Rekultivierung
                  anstehende Flächen die Genehmigung einer Überhöhung, führt hierfür technische Gründe
                  zur Vermeidung von Staunässe auf und beruft sich auf ein Schreiben des
                  Landwirtschaftsamtes von 1997, welches vom Amt selber aber zwischenzeitlich und
                  ausdrücklich als rechtsunwirksam bezeichnet wird.
 
                - 
                  Der Gemeinderat beschließt, der beantragten Überhöhung für die bis zum Mai 2006
                  rekultivierten Flächen zuzustimmen, da dies aus technischer Sicht notwendig ist. Weitere
                  Überhöhungen für Rekultivierungsflächen ab Mai 2006 müssen von Fa. Hafner wieder
                  beantragt werden.
 
               
            
            
              Aus diesen Fakten können wir nur die folgenden Schlussfolgerungen ziehen:
             
            
               
                - 
                  Die von Fa. Hafner angeführte technische Notwendigkeit einer Gesamt-Überhöhung über
                  Urgeländeniveau ist keineswegs gegeben. Im beantragten Überhöhungsquerschnitt ist
                  anscheinend in der Verfüllflächen-Mitte eine Geländeabflachung dargestellt. Mehreren
                  Gemeinderäten ist diese Unstimmigkeit, welche in diesen Bereichen dann ja zu Staunässe
                  führen würde, aufgefallen. Anstatt hieraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, nämlich dass
                  die technische Notwendigkeit wohl nur ein Vorwand ist, wurde sogar noch angeregt, die
                  Überhöhung auf die Gesamtfläche auszudehnen.
 
                - 
                  Wenn der Gemeinderat trotzdem von der technischen Notwendigkeit überzeugt ist, mit
                  welchem Argument kann dann in den folgenden Abschnitten der Überhöhung widersprochen
                  werden? Im Übrigen wird Fa. Hafner erfahrungsgemäß auch in den folgenden
                  Rekultivierungsabschnitten erst wieder Tatsachen schaffen und dann nachträgliche
                  Zustimmung beantragen.
 
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                  Die Notwendigkeit einer Auffüll-Überhöhung um spätere Setzungen aufzufangen ist
                  ebenfalls strittig. Entweder ist die Kiesgrubenauffüllung so stark verdichtet, dass kein
                  Niederschlagswasser mehr versickern kann, dann gibt es auch keine Setzungen. Oder die
                  Kiesgrube ist so locker verfüllt, dass mit Setzungen zu rechnen ist, dann kann es aber auch
                  nicht zu Staunässebildung kommen. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz!
                  Im Bereich der Kiesgrube Hermann in Unterhaching/Taufkirchen ist es nach erfolgter
                  Bebauung (Gewerbegebiet Unterhaching West) zu Setzungen im Größenordnungsbereich
                  10 bis 20 cm gekommen. Dies dürfte im Hinblick auf die spätere landwirtschaftliche Nutzung
                  in Grub wohl zu verschmerzen sein.
 
               
            
            
              In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf ein Schreiben des LRA Miesbach vom April
              2002 an alle Kiesgrubenbetreiber, welches wir Ihnen als Anlage beifügen. Hier werden auf der
              2. Seite des Schreibens die Auflagen des Amtes für Landwirtschaft zur ordnungemäßen Verfüllung
              und Rekultivierung detailliert aufgeführt und mit einer Querschnittszeichnung verdeutlicht. Diese
              Vorgaben decken sich mit dem von uns vorgelegten Plan Nr. 1.
               
               
              Wir hoffen, Ihnen anhand der beigefügten Querschnittspläne und Erläuterungen offenkundig
              gemacht zu haben, dass es keine technische Notwendigkeit für einer Gesamt-Überhöhung über
              Urgeländeniveau bei der Wiederverfüllung des gesamten Kiesgrubenbereiches gibt, und das somit
              die Begründungen, die zu Ihrer zustimmenden Beschlussfassung geführt haben, nicht mehr geben
              und nicht haltbar sind.
              Jeder Kubikmeter Auffüllmaterial, der ohne technische Notwendigkeit und im Widerspruch zu den
              Genehmigungsbescheiden und den Rekultivierungsauflagen angefahren und eingebaut wird,
              verzögert mutwillig das Ende des Kiesabbaus in Grub, erhöht die Verkehrs- und Emissionsbelastungen
              für die Bewohner des Ortsteiles Grub, und dient letztendlich nur den wirtschaftlichen
              Vorteilen des Kiesgrubenbetreibers. Die von Fa. Hafner zur überhöhten Wiederverfüllung
              beantragten Flurnummern umfassen eine Gesamtfläche von mehr als 15 ha. Bei einer eher gering
              angesetzten durchschnittlichen Überhöhung von 1.5 m ist mit einer Mehr-Auffüllmasse von mehr
              als 200.000 m³ zu rechnen. Dies entspricht ca. 15.000 zusätzlichen An- und Abfahrt von
              Sattelzügen durch die Ortschaften Grub und Kreuzstraße.
              Seien Sie sich bitte Ihrer Verantwortung bewusst, dass das Wohl Ihrer Bürger, die sie als ihre
              Vertreter gewählt haben, bei Ihren Entscheidungen im Vordergrund stehen sollte, und nicht die
              wirtschaftlichen Interessen eines Einzelnen.
               
               
              Wir beantragen daher, dass der Gemeinderat folgendes entscheidet und beschließt:
               
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                  In Abänderung des Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2005, der auf der Grundlage
                  falscher technischer Voraussetzungen gefasst wurde, wird dem Antrag der Fa. Hafner
                  auf Überhöhung der Wiederverfüllung nicht zugestimmt.
 
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                  Fa. Hafner wird angewiesen, die bereits ohne Genehmigung überhöht hergestellte
                  Wiederverfüllung und Rekultivierung wieder zurückzubauen und gemäß den bisherigen
                  Genehmigungsbescheiden und Beauflagungen ab sofort fachgerecht und auf
                  Urgeländeniveau herzustellen.
 
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                  Fa. Hafner wird davon in Kenntnis gesetzt, dass zukünftig Anträge auf überhöhte
                  Wiederverfüllung im Gemeinderat nicht genehmigungsfähig sind und dass fahrlässig
                  herbeigeführte Überhöhungen zukünftig wieder zurück gebaut werden müssen.
 
               
            
            
               
               
              Mit freundlichen Grüßen
               
              und in der Erwartung einer positiven Entscheidung zum Wohle der Gruber Bürger
               
               
              Interessengemeinschaft Grub
             
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